BERATUNG - WARTUNG - VERKAUF

Brandschutztüren und -tore
  • Bei Abschlüssen, die durch Feststellanlagen offengehalten werden, muss der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten werden.
  • Soweit möglich, sollten für Feststellanlagen Rauchmelder verwendet werden.
  • In Rettungswegen müssen Rauchmelder verwendet werden.
  • Jede Feststellvorrichtung muss auch von Hand ausgelöst werden können, ohne das die Funktionsbereitschaft der Anlage beeinträchtigt wird. Dies ist über Auslösetaster möglich, welche sich in unmittelbarer Nähe des Abschlusses befinden müssen und nicht verdeckt werden dürfen. (Kennzeichnung: rot / Aufschrift: "Tür schließen")
  • Bei elektromagnetischer Feststellung kann die Handauslösung durch Druck auf das Türblatt erfolgen.
  • Nach dem betriebsfertigen Einbau ist die einwandfreie Funktionalität durch eine Abnahmeprüfung festzustellen, welche vom Hersteller oder autorisierten Fachkräften durchgeführt werden darf.
  • Ein Prüfvermerk ist an der Feststellanlage anzubringen, die Prüfung ist dem Betreiber zu bescheinigen.
  • Die Feststellanlagen müssen mindestens einmal monatlich vom Betreiber auf Funktion überprüft werden.
  • Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Wartung zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Anlagenteile durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen.




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