BERATUNG - WARTUNG - VERKAUF

Flucht- und Rettungspläne

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Flucht- und Rettungspläne gem ArbSt. V § 55 / VBG 125 / DIN 4844-3 und Hotel- und Zimmerpläne (mehrsprachig)
  • Feuerwehrpläne nach DIN14095
  • Strangschemen und Linienkarten
  • Umweltschutzpläne
  • Brandmelde- und Linienpläne nach DIN 14675
  • Gefahrenpläne
  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil 1-3

Selbstverständlich wird die Theorie und Praxis der Fluchtwege in Ihrem Betrieb mit Ihren Mitarbeitern in Schulungen trainiert; dazu gehören auch Löschübungen, Evakuierungsmaßnahmen und das generelle Verhalten im Brandfall.

Pläne werden mittels CAD-Technik überarbeitet und neu strukturiert, nötige technische Ergänzungen oder Erneuerungen werden in Abstimmung mit Ihnen durchgeführt, damit den Vorschriften der Brandschutzverordnung genüge getan wird.

Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung für alle Arten von gewerblich genutzten Betrieben werden Flucht- und Rettungswegepläne gefordert, die nach den Vorschriften der VBG 125 zu erstellen sind. Er dient den im Betrieb Anwesenden dazu, daß Gebäude schnell zu verlassen und den Sammelort/Treffpunkt aufzusuchen.

Er muß folgende Angaben enthalten:

  • Grundriß des Gebäudes/Geschosses, in dem sich der Betrachter befindet
  • deutliche Markierung des Standortes des Betrachters
  • Einzeichnung der Flucht- und Rettungswege ins Freie oder zu anderen gesicherten Bereichen
  • Einzeichnung von Sammelplätzen

Eine Brandschutzordnung ist eine, nach DIN 14096 auf ein bestimmtes Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln für das Verhalten im Brandfall.

Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen:

  • Teil A:
    Richtet sich an alle Mitarbeiter und Besucher, die sich in dem betreffenden Betriebsbereich aufhalten. In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Alarm- und Brandschutzordnungen sind an markanten Stellen gut sichtbar auszuhängen.
  • Teil B:
    Richtet sich vornehmlich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefaßten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren. Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung sollte den Mitarbeitern ausgehändigt werden.
  • Teil C:
    Richtet sich an Betriebangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse.
    In dieser Ausarbeitung wird ein Mitarbeiter mit der Wahrnehmung bestimmter vorbeugender Brandschutzaufgaben betraut.




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